Bereits vor zwei Wochen haben die Law-Blogger Moritz Pohle und Arne Trautmann an der zweiten Mobile Advertise Convention im Goethe-Forum München als Vortragende teilgenommen. Auf der jährlich stattfindenden M.A.C. dreht sich – der Name lasst es bereits vermuten – alles um mobiles Marketing. Die Veranstaltung wird ausgerichtet von 11 Prozent, Vorträge gab es auch von Prof. Dr. Ralf Schengber (Institut für mobile Marketing e.V.), Farbian Buschbeck (ValueClick), Richard Malley (Yoc AG), Alexandra Vogel (Exit Games) und Denis Kliefken (E-Plus). Durch den Tag führte Daniel Treplin vom Hightext Verlag.
Bei den rechtlichen Vorträgen ging es um „Mobile Werbung im B2B und B2C Geschäft“ und um „Content-Lizenzierung im Mobile Business“, beides sehr spannende Angelegenheiten. Grund genug, die entsprechende Präsentation als PDF nachzureichen. Wie immer ersetzt die Durchsicht der Unterlagen natürlich in keiner Weise den Genuss der Vorträge. Kurz zum Inhalt:
Mobile Werbung im B2B und B2C Geschäft
- Was sind die Berührungspunkte von Werbung und Recht?
- Was sind die Besonderheiten beim online / mobile-Advertising (Unterschiede b2b / b2c)?
- Problem der Abmahnung und einstweiligen Verfügung
- Praxistipps: wie vermeide ich Probleme
Content-Lizenzierung im Mobile Business
- Was genau meint „Content-Lizenzierung“?
- Wie funktioniert das „normalerweise“?
- Was sind die Besonderheiten im Mobile Business?
- Wie kann man den Besonderheiten gerecht werden / Probleme vermeiden?
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